HANDBUCH ISLAM. Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime
Seit langem besteht bei deutschsprachigen Muslimen und am Islam Interessierten der Wunsch nach einem umfangreichen und alle Rechtsschulen umfassenden Ratgeber und Nachschlagewerk ...
Seit langem besteht bei deutschsprachigen Muslimen und am Islam Interessierten der Wunsch nach einem umfangreichen und alle Rechtsschulen umfassenden Ratgeber und Nachschlagewerk ...
Verlag: Spohr Verlag
ISBN-13: 978-3-92-760628-9
Seiten: 831
Erscheinungsjahr: 2008
Größe: 14 cm x 22.1 cm
Gewicht: 1070 g
Einband: Gebunden
Seit langem besteht bei deutschsprachigen Muslimen und am Islam Interessierten der Wunsch nach einem umfangreichen und alle Rechtsschulen umfassenden Ratgeber und Nachschlagewerk in deutscher Sprache, das die Vielfalt des islamischen Rechtsdenkens widerspiegelt und auf die Gegebenheiten in Deutschland Bezug nimmt. Die vorliegende Abhandlung entspricht in gebotener Gründlichkeit auf 832 Seiten diesem Bedürfnis. Sie fällt ihrer Art nach in die literarische Gattung der sogenannten 'Ilm al-Hâl-Werke, bei denen die Meinungen und Rechtsbestimmungen einer, mehrerer oder aller Rechtsschulen angegeben werden, ohne daß, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Quellen der Rechtsentscheidungen (Hadithe, Koranverse) oder Rechtsgrundsätze aber im einzelnen aufgeführt sind. So versteht sich das Werk als Darstellung der klassisch-islamischen Rechts- und Pflichtenlehre, und nur in Einzelfällen wurden aktuelle Gutachten (Fatâwâ) mit einbezogen. Darüber hinaus werden auch Themen angesprochen, die nicht zum 'Ilm al-Hâl im engeren Sinn gehören. So werden beispielsweise die Rechtswissenschaften und die Rechtsschulen vorgestellt und Bedeutung und Rolle gewürdigt, die dem Brauch in den islamischen Gesellschaften und im Recht zukommt.
ISBN 392760628;Format ; Qualität Gebunden/Fadenheftung;Seitenzahl 832; m. Abb., Glossar, Register, Festband,
Inhalt
Vorwort des Verlages
Vorwort des Verfassers
Allgemeine Vorstellung:
Was genau bedeutet ‘Aqîda?
Kapitel 1: Der Glaube an Gott
Kapitel 2: Der Glaube an die Engel
Kapitel 3: Der Glaube an die geoffenbarten Bücher und Schriften
Kapitel 4: Der Glaube an die Propheten (Anbiyâ’ ) und Gesandten (Rusul) Gottes 64
Kapitel 5: Der Glaube an die Vorherbestimmung (Qadr)
Kapitel 6: Der Glaube an den Jüngsten Tag (Yaum al-Qiyâma)
ERSTER TEIL
DIE GLAUBENSGRUNDSÄTZE (AQÂID)
Das islamische Recht
Kapitel 1: Die Sharî‘a
Kapitel 2: Die Rechtsschulen (Madhâhib) im islamischen Recht
Kapitel 3: Einzelvorstellung der Rechtsschulen
Kapitel 4: Definition der Hadith-Einteilungen
Kapitel 5: Die wichtigsten Begriffe bei der Anwendung des islamischen Rechts
Kapitel 6: Die Rolle von Brauch (‘Urf) im islamischen Recht
ZWEITER TEIL
DAS ISLAMISCHE RECHT
Kapitel 1: Rolle und Verständnis von Reinheit (Tahâra)
Kapitel 2: Über die Reinheit des Wassers und die Reinigung mit Wasser
Kapitel 3: Die Arten des Wassers, die zur Reinigung erlaubt sind
Kapitel 4: Die verunreinigenden Dinge (Najâsât)
Kapitel 5: Das vollständige Reinigen nach dem Verrichten des Bedürfnisses (Istinjâ’ ) und das Verrichten des Bedürfnisses
Kapitel 6: Die Aufhebung der Reinheit (der Óadath)
Kapitel 8: Menstruation (Óai¡)
Buch über die Reinheit (Tahâra)
Kapitel 9: Blutungen bei der Geburt und Monatsfluß (Nafâs)
Kapitel 10: Die Teilwaschung (Wudû’)
Kapitel 11: Die Ganzkörperwaschung (Ghusl)
Kapitel 12: Die Ersatzwaschung (Tayammum)
Kapitel 13: Über das Bestreichen der Schuhe (al-Mas‘alâ l-Khuffain)
Kapitel 14: Das Bestreichen einer Schiene (Jabîra)
Kapitel 1: Was ist das Gebet im Islam?
Kapitel 2: Die Gebetszeiten
Kapitel 3: Das Verbinden (Jam‘) von zwei Gebeten in einer Gebetszeit
Kapitel 4: Der Gebetsruf (Adhân)
Kapitel 5: Der direkte Aufruf zum Gebet (Iqâma)
Kapitel 6: Die Bedingungen der Verpflichtung zum Gebet (Shurû† al-wujûb)
Kapitel 7: Bedingungen der Gültigkeit des Gebets (Shurû† a¶-#iªªa)
II.
Buch über das Gebet (Salâh)
Kapitel 8: Pflichten, Empfohlenes und Untersagtes im Gebet
Kapitel 9: Einzelvorstellungen der wichtigsten Sunan
Kapitel 10: Einzelvorstellungen der wichtigsten Makrûhât
Kapitell 11: Was das Gebet ungültig werden lässt und was nicht (Mub†ilât as-salâh)
Kapitel 12: das Vorbeten (Imâma)
Kapitel 13: Das Freitagsgebet (Salât al-Jum‘a)
Kapitel 14: Das Gebet der beiden Feste (Salât al-‘Îdain)
Kapitel 15: Das Reisegebet (Salât as-Safar)
Kapitel 16: Über das Nachholen (Qa¡â’) eines versäumten Gebetes (Fâ’ita)
Kapitel 17: Das Gebet des Masbûq (der sich verspätet dem Gebet anschließt)
Kapitel 18: Gebet des Kranken (Salât al-Marî¡)
Kapitel 19: Die Niederwerfung wegen Vergessens (Sujûd li s-Sahuw)
Kapitel 20: Der Sujûd bei der Lesung (Sujûd at-Tilâwa)
Kapitel 21: Besondere, anlaßgebundene Sunna-Gebete
Kapitel 22: Begräbnis (Janâza) und Totengebet (Salât al-Janâza)
Kapitel 1: Allgemeine Vorstellung
Kapitel 2: Rechtliche Bedeutung des Zakât-Gebens
Kapitel 3: Unter welchen Bedingungen es obliegt, die Zakât zu geben
Kapitel 4: Die Dinge, auf die Zakât erhoben wird
Kapitel 5: Die Bemessungsgrenzen der Zakât
III.
Buch über die Armensteuer (Zakât)
Kapitel 6: Wie der Abgabetermin der Zakât bestimmt wird
Kapitel 7: Die Empfängergruppen der Zakât
Kapitel 8: Wie die Zakât gegeben wird
Kapitel 1: Allgemeine Beschreibung
Kapitel 2: Besonderheiten und Innerlichkeit des Fastens
Kapitel 3: Die Arten des islamischen Fastens (#iyâm)
Kapitel 4: Der Óukm des Fastens im Rama¡ân (#aum Rama¡ân)
Kapitel 5: Die Methoden zur Bestimmung des Rama¡ân-Beginns
Kapitel 6: Die Arkân des Fastens
Kapitel 7: Die Bedingungen zum Fasten (Shurû† a¶-#aum)
Kapitel 8: Die Bedingungen, durch die das Fasten (#aum) verpflichtend bzw.
Kapitel 9: Das Nachholen des Rama¡ân (Qa¡â’ Rama¡ân)
Kapitel 10: Die Kaffâra für Fehler oder Vergehen beim Fasten
IV.
Buch über das Fasten (#iyâm)
Kapitel 11 Ahkâm des Fastens
Kapitel 1: Allgemeine Beschreibung und Vorstellung von Hajj und ‘Umra
Kapitel 2: Die Bedingungen zur Verpflichtung zum Hajj
Kapitel 3: Die Bedingungen zur Gültigkeit des Hajj
Kapitel 4: Der erste Rukn des Hajj: der Ihrâm
Kapitel 5: Der zweite Rukn des Hajj: Tawâf al-Ifâ¡a
Kapitel 6: Der dritte Rukn des Hajj: der Sa‘y (Lauf) zwischen den beiden Hügeln al-safâ und al-Marwa
V.
Buch über die Pilgerfahrt (Hajj)
Kapitel 8: Steinigung der Jamara-Säulen, Übernachten in Muzdalifa
und Mina und sonstige Wâjib-Handlungen des Hajj
Kapitel 1: Allgemeine Vorstellung
Kapitel 1: Die Bedeutung der Speiseregeln im Islam
Kapitel 2: Was an grundsätzlich Eßbarem/festen Speisen (A†‘ima)
Kapitel 3: Welche Bedingungen bezüglich der Behandlung von grundsätzlich
erlaubten Speisen bestehen
Kapitel 1: Erlaubte und verbotene Kleidung
Kapitel 2: Erlaubter und verbotener Schmuck
VI.
Buch über das Gelöbnis (Nadhr)
VII.
Buch über die Speisevorschriften
VIII.
Buch über Kleidung und Schmuck
Kapitel 1: Generelles zum Vertrag
Kapitel 2: Betrachtungsweisen beim Vertrag
Kapitel 3: Die Arkân beim Vertrag
Kapitel 4: Grundvorstellung der Ahkâm bei Kaufverträgen
Kapitel 5: Der Salam-Vertrag
Kapitel 6: Der Pfandvertrag (‘Aqd ar-Rahn)
Kapitel 7: Über den Zins (Ribâ)
IX.
Buch über den Kaufvertrag (Buyû‘)
Kapitel 1: Über Mu¡âraba
Kapitel 2: Über Mushâraka
Kapitel 1: Grundsätzliche Betrachtung der Eheschließung
Kapitel 2: Voraussetzungen für eine Ehe
X.
Buch über den Gemeinschaftsvertrag (Sharika)
XI.
Buch über die Ehe (Nikâh)
Kapitel 4: Die Arkân der Eheschließung
Kapitel 5: Das Mahr und seine Bedingungen
Kapitel 1: Allgemeine Vorstellung
Kapitel 2: Das Testament im islamischen Recht
Kapitel 3: Die Elementarpflichten (Arkân) bzw. Bedingungen bezüglich des Testaments (Wasîya)
Kapitel 4: Die einem Testament gesetzten Grenzen und
Einschränkungen durch Schulden
anmerkungen
Glossar
Index
Quellenverzeichnis
Kurzlebenslauf des Autors
XII.
Buch über das Testament
Anhang
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VORWORT DES VERLAGES
Mit dem hier vorgelegten Handbuch Islam wird das Glaubens- und
Rechtssystem der Muslime dem deutschen Sprachraum in bislang nicht
gekannter Ausführlichkeit erschlossen: einem Ratgeber in allen wichtigen
Fragen muslimischer Lebensführung in Berücksichtigung aller vier
Rechtsschulen, zugleich Grundlage eines fachwissenschaftlichen Diskurses
in deutscher Sprache. Hocherfreut übergeben wir dem Drucker
die Frucht langjähriger Bemühungen von seiten des Autors, des Herausgebers
und des Verlages. Allein die fünfzehnseitige Inhaltsangabe
wirft neben dem Glossar und dem Index ein bezeichnendes Licht auf
die thematische Vielfalt und die sachlich-systematische Weite eines 832
Seiten umfassenden Werks, welches an das Lektorat und die Satzherstellung
besondere Anforderung stellte.
Und dennoch: Wie jedes Buch noch ganz anders hätte werden können,
wenn man noch längere Zeit an ihm gearbeitet hätte, so gilt auch
für das hier vorgelegte, daß es darin Dinge gibt, die der Verlag gern
anders geregelt gesehen hätte. So war es unser Wunsch gewesen, daß
der fortlaufende Sachtext des vorgelegten Werkes grundsätzlich in deutscher
Sprache (mit eingängig transliterierten kursiv ausgezeichneten arabischen
Termini jeweils in Klammern dazu) verfaßt wäre, das arabischsprache
„Fachchinesisch“ also gänzlich aus dem Haupttext verbannt
würde, damit auch dem Laien jedes einzelne Kapitel ohne vorauszusetzende
Kenntnis anderer Teile, Kapitel oder Lehrstücke des Buches unmittelbar
zugänglich wäre. Leider hatte der Autor geglaubt, eine entsprechende
Umarbeitung nicht leisten zu können, weil es noch „keine
deutschsprachige islamische Terminologie“ gebe, ein Einwand indes,
der unberücksichtigt läßt, daß die in Klammern gesetzten arabischen
Termini die jeweils gemeinte Sache ja eindeutig bestimmt hätten.
Gibt es zwischen Autor und Lektor ein ähnliches Spannungsverhältnis
wie zwischen Wünschenswertem und unter zeitlichen Rahmenbedingungen
jeweils Mach- und Schaffbarem, sind wir mit dem hier Zustandegebrachten
heute aber insoweit zufrieden, als es eine schöne
Grundlage für weitere Auseinandersetzungen ist, zu der Fachleute und
eine interessierte Leserschaft in-shâ’Llâh insgesamt sicher Wichtiges bei22
handbuch islam
tragen werden. Dies sollte bei der erstaunlichen Vielfalt des Vorgelegten
auch nicht überraschen, und es schmälert seinen Wert in keiner
Weise. Es zeigt nur, daß ein so umfassendes Werk wie das hier vorgelegte
in öffentlichem Diskurs und über Jahre hin zu reifen hat, ein Prozeß,
dem es sich ausdrücklich öffnet. Wir regen bei dieser Gelegenheit
die Gründung einer Kommission an, die ihn betreut.
Zu deren Aufgaben könnte es gehören, einmal dezidiert der im vorliegenden
Werk noch unberücksichtigt gebliebenen Frage nachzugehen,
ob die klassische Einteilung der Hadithe in starke und schwache
durch neue elektronische Datenverbundsysteme insofern obsolet geworden
ist, als deren hadithtraditionsübergreifender Gebrauch immer deutlicher
zu zeigen scheint, daß es schwache Hadithe recht eigentlich nie
gegeben hat.
Dank ist an dieser Stelle denen zu sagen, die an der Herausgabe des
hier vorgelegten Werkes mitbeteiligt waren. Ein deutliches shukrân
jazîlan geht hier an Bruder Adel El-Domiaty, der in einem parcours de
force die Transliteration arabischer Ausdrücke korrekturgelesen hat.
Ganz besonderer Dank gilt Bruder Hasan Özdogan, der schon vor Jahren
die deutschsprachige Abfassung eines umfassenden Ilmihals angeregt,
den Autor beauftragt, den Verlag gefunden und die materiellen
Grundlagen gelegt, Konflikte zwischen den beteiligten Parteien entschärft
und mit großer Beharrlichkeit und nicht nachlassender Geduld
die Herausgabe des vorliegenden Werkes wie kein zweiter begründet
und befördert hat.
Schließlich geht – sehr ungewöhnlich, in diesem Fall aber nur richtig
und schön – ein spezieller Dank des Verlegers an das hausinterne Lektorat
und dessen Chefin: Die Bewältigung eines riesigen Manuskriptbergs
divergierender Gliederungen und inhaltlicher Fassungen, deren
grundlegende Neuordnung und Formgebung immer wieder sogar in
der Logik des Aufbaus, in Sprache, typographischer Auszeichnung, Seitenlayout
und vielem mehr geht auf ihr Konto. Ich kenne keine Person,
die das, und zwar mit einer über Jahre gleichbleibenden Energie und
bei Schwierigkeiten nicht selten umwerfendem Humor – mâ shâ’Llâh!
– in vergleichbarer Weise hätte schaffen können.
wa min allâh at-taufîq
Kandern im Schwarzwald,
im heiligen Rajab 1426 / August 2005 Salîm Spohr
23
VORWORT DES VERFASSERS
Seit langem besteht bei deutschsprachigen Muslimen der Wunsch,
ein umfangreiches und sämtliche Rechtsschulen umfassendes Werk zu
erhalten, das die Meinungsvielfalt des islamischen Rechtsdenkens widerspiegelt
und auf die Gegebenheiten in Deutschland Bezug nimmt.
Bisher jedoch existierten entweder nur Schriften, die einzelne Teilgebiete
darstellten, oder Einzelwerke, die nur eine Rechtsschule behandelten
bzw. überhaupt keine klare Darstellung zum Recht waren. Wer
etwa ein Werk in deutsch suchte, in dem erklärt wurde, wie man sich
verhält, wenn man im Gebet diesen oder jenen Fehler macht, oder was
für eine Frau zu tun ist, wenn ihre Periode nur unregelmäßig kommt –
ob sie beten soll oder nicht, ob sie fasten soll oder nicht, ob sie bei der
Pilgerfahrt (dem Óajj) den ‡awâf (die Umschreitung der Ka‘ba) verrichten
soll, kann, darf oder nicht –, der fand darauf gar keine oder keine
ausreichende Antwort.
Vor dem Hintergrund vielfältiger Fragen der Muslime soll dem deutschsprachigen
Leser, der sich über die grundlegenden Glaubens- und Rechtsdinge
praxisorientiert informieren will, mit vorliegendem Werk eine
erste Unterstützung und Handreichung gegeben werden.
Ausgehend von klassischen und modernen Werken anerkannter islamischer
Gelehrter zum Rechts- und Glaubensbereich, galt es, die Dinge
ohne Verzerrung durch nationale oder sonstige Einzelinteressen darzustellen.
Das vorliegende Werk ist ein erster Versuch, die gewaltige Lücke –
um nicht zu sagen: die Leerstelle – zum Thema in der deutschsprachigen
Literatur zu füllen. Klar ist, daß mancher Leser, manche Leserin,
sich zu bestimmten Einzelthemen deutlichere und ausführlichere Darstellungen
wünschen wird, es im Rahmen eines in seiner Seitenzahl
eingeschränkten Werkes andererseits unumgänglich ist, manche Themen
gegenüber anderen zu bevorzugen.
Wurden alle im Werk behandelten Themen mehrfach geprüft, kann
auf die Korrektheit der Darstellungen verwiesen werden, wo so mancher
Sachverhalt in diversen Volksbräuchen sich vom geschriebenen
islamischen Recht unterscheidet.
24 handbuch islam
Sofern der Wahrheitsgehalt angesprochener Sachverhalte angezweifelt
werden sollte, sei auf die angegebenen Quellen verwiesen wie beispielsweise
die Óâshiya ibn ‘Âbidîn, ein Rechtswerk, das etwa zu Beginn
des Osmanischen Reiches vom damaligen Oberrichter Ibn ‘Âbidîn zur
hanafitischen Rechtsmeinung verfaßt wurde und auf das sich alle offiziellen
Richter des Osmanischen Reiches letztlich bezogen.
Das vorliegende Werk fällt in die literarische Gruppe der sogenannten
‘Ilm al-Hâl-Werke („direkt anwendbaren Wissens“), bei denen – je
nach Zielsetzung – die Meinungen und Rechtsbestimmungen einer,
mehrerer oder aller Rechtsschulen angegeben werden, ohne daß aber,
von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Quellen dieser Rechtsentscheidungen
(Hadithe, Koranverse) oder Rechtsgrundsätze genannt werden.
So versteht sich dieses Werk als Darstellung der klassisch-islamischen
Rechts- und Pflichtenlehre, und nur in Einzelfällen wurden moderne
Gutachten (Fatâwâ) mit eingezogen. Grundsätzlich sei darauf verwiesen,
daß hierzulande die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu
beachten sind.
Angesprochen werden auch nicht zum ‘Ilm al-Hâl im engeren Sinn
gehörende Themen. Die Rechtswissenschaften und die Rechtsschulen
werden vorgestellt, und es wird die Rolle gewürdigt, die der Brauch in
den islamischen Gesellschaften und im Recht spielt, usw. (vgl. S. 138 ff.).
Besondere Aufmerksamkeit wurde natürlich den eigentlichen gottesdienstlichen
Handlungen (Ibâdât) gewidmet: dem Gebet an erster Stelle,
dann dem Geben der Zakât, dem Fasten, der Pilgerfahrt (Hajj und ‘Umra),
aber auch sonstigen Dingen wie den Gelöbnissen (Nudhûr) usw. Auch wird
beispielsweise auf die gegenseitigen Vertragsarten (Mu‘âmalât
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