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HANDBUCH ISLAM. Die Glaubens- und Rechtslehre der Muslime

This book is written in Deutsch

Seit langem besteht bei deutschsprachigen Muslimen und am Islam Interessierten der Wunsch nach einem umfangreichen und alle Rechtsschulen umfassenden Ratgeber und Nachschlagewerk ...

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Verlag: Spohr Verlag
ISBN-13: 978-3-92-760628-9
Seiten: 831
Erscheinungsjahr: 2008
Größe: 14 cm x 22.1 cm
Gewicht: 1070 g
Einband: Gebunden

Seit langem besteht bei deutschsprachigen Muslimen und am Islam Interessierten der Wunsch nach einem umfangreichen und alle Rechtsschulen umfassenden Ratgeber und Nachschlagewerk in deutscher Sprache, das die Vielfalt des islamischen Rechtsdenkens widerspiegelt und auf die Gegebenheiten in Deutschland Bezug nimmt. Die vorliegende Abhandlung entspricht in gebotener Gründlichkeit auf 832 Seiten diesem Bedürfnis. Sie fällt ihrer Art nach in die literarische Gattung der sogenannten 'Ilm al-Hâl-Werke, bei denen die Meinungen und Rechtsbestimmungen einer, mehrerer oder aller Rechtsschulen angegeben werden, ohne daß, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Quellen der Rechtsentscheidungen (Hadithe, Koranverse) oder Rechtsgrundsätze aber im einzelnen aufgeführt sind. So versteht sich das Werk als Darstellung der klassisch-islamischen Rechts- und Pflichtenlehre, und nur in Einzelfällen wurden aktuelle Gutachten (Fatâwâ) mit einbezogen. Darüber hinaus werden auch Themen angesprochen, die nicht zum 'Ilm al-Hâl im engeren Sinn gehören. So werden beispielsweise die Rechtswissenschaften und die Rechtsschulen vorgestellt und Bedeutung und Rolle gewürdigt, die dem Brauch in den islamischen Gesellschaften und im Recht zukommt.

ISBN 392760628;Format ; Qualität Gebunden/Fadenheftung;Seitenzahl 832; m. Abb., Glossar, Register, Festband,

 

Inhalt

Vorwort des Verlages

Vorwort des Verfassers

Allgemeine Vorstellung:

Was genau bedeutet ‘Aqîda?

Kapitel 1: Der Glaube an Gott 

Kapitel 2: Der Glaube an die Engel

Kapitel 3: Der Glaube an die geoffenbarten Bücher und Schriften

Kapitel 4: Der Glaube an die Propheten (Anbiyâ’ ) und Gesandten (Rusul) Gottes 64

Kapitel 5: Der Glaube an die Vorherbestimmung (Qadr)

 

Kapitel 6: Der Glaube an den Jüngsten Tag (Yaum al-Qiyâma)

ERSTER TEIL

DIE GLAUBENSGRUNDSÄTZE (AQÂID)

Das islamische Recht

 

Kapitel 1: Die Sharî‘a

Kapitel 2: Die Rechtsschulen (Madhâhib) im islamischen Recht

Kapitel 3: Einzelvorstellung der Rechtsschulen

Kapitel 4: Definition der Hadith-Einteilungen

Kapitel 5: Die wichtigsten Begriffe bei der Anwendung des islamischen Rechts

Kapitel 6: Die Rolle von Brauch (‘Urf) im islamischen Recht

ZWEITER TEIL

DAS ISLAMISCHE RECHT

Kapitel 1: Rolle und Verständnis von Reinheit (Tahâra)

Kapitel 2: Über die Reinheit des Wassers und die Reinigung mit Wasser

Kapitel 3: Die Arten des Wassers, die zur Reinigung erlaubt sind

Kapitel 4: Die verunreinigenden Dinge (Najâsât)

Kapitel 5: Das vollständige Reinigen nach dem Verrichten des Bedürfnisses (Istinjâ’ ) und das Verrichten des Bedürfnisses

Kapitel 6: Die Aufhebung der Reinheit (der Óadath)

Kapitel 8: Menstruation (Óai¡)

Buch über die Reinheit (Tahâra)

Kapitel 9: Blutungen bei der Geburt und Monatsfluß (Nafâs)

Kapitel 10: Die Teilwaschung (Wudû’)

Kapitel 11: Die Ganzkörperwaschung (Ghusl)

Kapitel 12: Die Ersatzwaschung (Tayammum)

Kapitel 13: Über das Bestreichen der Schuhe (al-Mas‘alâ l-Khuffain)

Kapitel 14: Das Bestreichen einer Schiene (Jabîra)

Kapitel 1: Was ist das Gebet im Islam?

Kapitel 2: Die Gebetszeiten

Kapitel 3: Das Verbinden (Jam‘) von zwei Gebeten in einer Gebetszeit

Kapitel 4: Der Gebetsruf (Adhân)

Kapitel 5: Der direkte Aufruf zum Gebet (Iqâma)

Kapitel 6: Die Bedingungen der Verpflichtung zum Gebet (Shurû† al-wujûb)

Kapitel 7: Bedingungen der Gültigkeit des Gebets (Shurû† a¶-#iªªa)

II.

Buch über das Gebet (Salâh)

Kapitel 8: Pflichten, Empfohlenes und Untersagtes im Gebet

 

Kapitel 9: Einzelvorstellungen der wichtigsten Sunan

 

Kapitel 10: Einzelvorstellungen der wichtigsten Makrûhât

Kapitell 11: Was das Gebet ungültig werden lässt und was nicht (Mub†ilât as-salâh)

Kapitel 12: das Vorbeten (Imâma)

Kapitel 13: Das Freitagsgebet (Salât al-Jum‘a)

Kapitel 14: Das Gebet der beiden Feste (Salât al-‘Îdain)

Kapitel 15: Das Reisegebet (Salât as-Safar)

Kapitel 16: Über das Nachholen (Qa¡â’) eines versäumten Gebetes (Fâ’ita)

Kapitel 17: Das Gebet des Masbûq (der sich verspätet dem Gebet anschließt)

Kapitel 18: Gebet des Kranken (Salât al-Marî¡)

Kapitel 19: Die Niederwerfung wegen Vergessens (Sujûd li s-Sahuw)

Kapitel 20: Der Sujûd bei der Lesung (Sujûd at-Tilâwa)

Kapitel 21: Besondere, anlaßgebundene Sunna-Gebete

Kapitel 22: Begräbnis (Janâza) und Totengebet (Salât al-Janâza)

Kapitel 1: Allgemeine Vorstellung

Kapitel 2: Rechtliche Bedeutung des Zakât-Gebens

Kapitel 3: Unter welchen Bedingungen es obliegt, die Zakât zu geben

Kapitel 4: Die Dinge, auf die Zakât erhoben wird

 

Kapitel 5: Die Bemessungsgrenzen der Zakât

III.

Buch über die Armensteuer (Zakât)

Kapitel 6: Wie der Abgabetermin der Zakât bestimmt wird

 

Kapitel 7: Die Empfängergruppen der Zakât

Kapitel 8: Wie die Zakât gegeben wird

Kapitel 1: Allgemeine Beschreibung

Kapitel 2: Besonderheiten und Innerlichkeit des Fastens

Kapitel 3: Die Arten des islamischen Fastens (#iyâm)

Kapitel 4: Der Óukm des Fastens im Rama¡ân (#aum Rama¡ân)

Kapitel 5: Die Methoden zur Bestimmung des Rama¡ân-Beginns

Kapitel 6: Die Arkân des Fastens

Kapitel 7: Die Bedingungen zum Fasten (Shurû† a¶-#aum)

Kapitel 8: Die Bedingungen, durch die das Fasten (#aum) verpflichtend bzw.

Kapitel 9: Das Nachholen des Rama¡ân (Qa¡â’ Rama¡ân)

Kapitel 10: Die Kaffâra für Fehler oder Vergehen beim Fasten

IV.

Buch über das Fasten (#iyâm)

Kapitel 11 Ahkâm des Fastens

 

Kapitel 1: Allgemeine Beschreibung und Vorstellung von Hajj und ‘Umra

 

Kapitel 2: Die Bedingungen zur Verpflichtung zum Hajj

 

Kapitel 3: Die Bedingungen zur Gültigkeit des Hajj

 

Kapitel 4: Der erste Rukn des Hajj: der Ihrâm

 

Kapitel 5: Der zweite Rukn des Hajj: Tawâf al-Ifâ¡a

 

Kapitel 6: Der dritte Rukn des Hajj: der Sa‘y (Lauf) zwischen den beiden Hügeln al-safâ und al-Marwa

V.

Buch über die Pilgerfahrt (Hajj)

 

Kapitel 8: Steinigung der Jamara-Säulen, Übernachten in Muzdalifa

 

und Mina und sonstige Wâjib-Handlungen des Hajj

Kapitel 1: Allgemeine Vorstellung

Kapitel 1: Die Bedeutung der Speiseregeln im Islam

Kapitel 2: Was an grundsätzlich Eßbarem/festen Speisen (A†‘ima)

Kapitel 3: Welche Bedingungen bezüglich der Behandlung von grundsätzlich

erlaubten Speisen bestehen

Kapitel 1: Erlaubte und verbotene Kleidung

Kapitel 2: Erlaubter und verbotener Schmuck

VI.

Buch über das Gelöbnis (Nadhr)

VII.

Buch über die Speisevorschriften

VIII.

Buch über Kleidung und Schmuck

Kapitel 1: Generelles zum Vertrag

Kapitel 2: Betrachtungsweisen beim Vertrag

Kapitel 3: Die Arkân beim Vertrag

Kapitel 4: Grundvorstellung der Ahkâm bei Kaufverträgen

Kapitel 5: Der Salam-Vertrag

Kapitel 6: Der Pfandvertrag (‘Aqd ar-Rahn)

Kapitel 7: Über den Zins (Ribâ)

IX.

Buch über den Kaufvertrag (Buyû‘)

 

Kapitel 1: Über Mu¡âraba

 

Kapitel 2: Über Mushâraka

Kapitel 1: Grundsätzliche Betrachtung der Eheschließung

Kapitel 2: Voraussetzungen für eine Ehe

X.

Buch über den Gemeinschaftsvertrag (Sharika)

XI.

Buch über die Ehe (Nikâh)

Kapitel 4: Die Arkân der Eheschließung

Kapitel 5: Das Mahr und seine Bedingungen

Kapitel 1: Allgemeine Vorstellung

Kapitel 2: Das Testament im islamischen Recht

Kapitel 3: Die Elementarpflichten (Arkân) bzw. Bedingungen bezüglich des Testaments (Wasîya)

Kapitel 4: Die einem Testament gesetzten Grenzen und

Einschränkungen durch Schulden

anmerkungen

Glossar

Index

Quellenverzeichnis

Kurzlebenslauf des Autors

XII.

Buch über das Testament

Anhang

21

 

VORWORT DES VERLAGES

Mit dem hier vorgelegten Handbuch Islam wird das Glaubens- und

Rechtssystem der Muslime dem deutschen Sprachraum in bislang nicht

gekannter Ausführlichkeit erschlossen: einem Ratgeber in allen wichtigen

Fragen muslimischer Lebensführung in Berücksichtigung aller vier

Rechtsschulen, zugleich Grundlage eines fachwissenschaftlichen Diskurses

in deutscher Sprache. Hocherfreut übergeben wir dem Drucker

die Frucht langjähriger Bemühungen von seiten des Autors, des Herausgebers

und des Verlages. Allein die fünfzehnseitige Inhaltsangabe

wirft neben dem Glossar und dem Index ein bezeichnendes Licht auf

die thematische Vielfalt und die sachlich-systematische Weite eines 832

Seiten umfassenden Werks, welches an das Lektorat und die Satzherstellung

besondere Anforderung stellte.

Und dennoch: Wie jedes Buch noch ganz anders hätte werden können,

wenn man noch längere Zeit an ihm gearbeitet hätte, so gilt auch

für das hier vorgelegte, daß es darin Dinge gibt, die der Verlag gern

anders geregelt gesehen hätte. So war es unser Wunsch gewesen, daß

der fortlaufende Sachtext des vorgelegten Werkes grundsätzlich in deutscher

 

Sprache (mit eingängig transliterierten kursiv ausgezeichneten arabischen

Termini jeweils in Klammern dazu) verfaßt wäre, das arabischsprache

„Fachchinesisch“ also gänzlich aus dem Haupttext verbannt

würde, damit auch dem Laien jedes einzelne Kapitel ohne vorauszusetzende

Kenntnis anderer Teile, Kapitel oder Lehrstücke des Buches unmittelbar

zugänglich wäre. Leider hatte der Autor geglaubt, eine entsprechende

Umarbeitung nicht leisten zu können, weil es noch „keine

deutschsprachige islamische Terminologie“ gebe, ein Einwand indes,

der unberücksichtigt läßt, daß die in Klammern gesetzten arabischen

Termini die jeweils gemeinte Sache ja eindeutig bestimmt hätten.

Gibt es zwischen Autor und Lektor ein ähnliches Spannungsverhältnis

wie zwischen Wünschenswertem und unter zeitlichen Rahmenbedingungen

jeweils Mach- und Schaffbarem, sind wir mit dem hier Zustandegebrachten

heute aber insoweit zufrieden, als es eine schöne

Grundlage für weitere Auseinandersetzungen ist, zu der Fachleute und

eine interessierte Leserschaft in-shâ’Llâh insgesamt sicher Wichtiges bei22

handbuch islam

tragen werden. Dies sollte bei der erstaunlichen Vielfalt des Vorgelegten

auch nicht überraschen, und es schmälert seinen Wert in keiner

Weise. Es zeigt nur, daß ein so umfassendes Werk wie das hier vorgelegte

in öffentlichem Diskurs und über Jahre hin zu reifen hat, ein Prozeß,

dem es sich ausdrücklich öffnet. Wir regen bei dieser Gelegenheit

die Gründung einer Kommission an, die ihn betreut.

Zu deren Aufgaben könnte es gehören, einmal dezidiert der im vorliegenden

Werk noch unberücksichtigt gebliebenen Frage nachzugehen,

ob die klassische Einteilung der Hadithe in starke und schwache

durch neue elektronische Datenverbundsysteme insofern obsolet geworden

ist, als deren hadithtraditionsübergreifender Gebrauch immer deutlicher

zu zeigen scheint, daß es schwache Hadithe recht eigentlich nie

gegeben hat.

Dank ist an dieser Stelle denen zu sagen, die an der Herausgabe des

 

hier vorgelegten Werkes mitbeteiligt waren. Ein deutliches shukrân

jazîlan geht hier an Bruder Adel El-Domiaty, der in einem parcours de

force die Transliteration arabischer Ausdrücke korrekturgelesen hat.

Ganz besonderer Dank gilt Bruder Hasan Özdogan, der schon vor Jahren

die deutschsprachige Abfassung eines umfassenden Ilmihals angeregt,

den Autor beauftragt, den Verlag gefunden und die materiellen

Grundlagen gelegt, Konflikte zwischen den beteiligten Parteien entschärft

und mit großer Beharrlichkeit und nicht nachlassender Geduld

die Herausgabe des vorliegenden Werkes wie kein zweiter begründet

und befördert hat.

Schließlich geht – sehr ungewöhnlich, in diesem Fall aber nur richtig

und schön – ein spezieller Dank des Verlegers an das hausinterne Lektorat

und dessen Chefin: Die Bewältigung eines riesigen Manuskriptbergs

divergierender Gliederungen und inhaltlicher Fassungen, deren

grundlegende Neuordnung und Formgebung immer wieder sogar in

der Logik des Aufbaus, in Sprache, typographischer Auszeichnung, Seitenlayout

und vielem mehr geht auf ihr Konto. Ich kenne keine Person,

die das, und zwar mit einer über Jahre gleichbleibenden Energie und

 

bei Schwierigkeiten nicht selten umwerfendem Humor – mâ shâ’Llâh!

– in vergleichbarer Weise hätte schaffen können.

 

wa min allâh at-taufîq

Kandern im Schwarzwald,

im heiligen Rajab 1426 / August 2005 Salîm Spohr

23

VORWORT DES VERFASSERS

Seit langem besteht bei deutschsprachigen Muslimen der Wunsch,

ein umfangreiches und sämtliche Rechtsschulen umfassendes Werk zu

erhalten, das die Meinungsvielfalt des islamischen Rechtsdenkens widerspiegelt

und auf die Gegebenheiten in Deutschland Bezug nimmt.

Bisher jedoch existierten entweder nur Schriften, die einzelne Teilgebiete

darstellten, oder Einzelwerke, die nur eine Rechtsschule behandelten

bzw. überhaupt keine klare Darstellung zum Recht waren. Wer

etwa ein Werk in deutsch suchte, in dem erklärt wurde, wie man sich

verhält, wenn man im Gebet diesen oder jenen Fehler macht, oder was

für eine Frau zu tun ist, wenn ihre Periode nur unregelmäßig kommt –

ob sie beten soll oder nicht, ob sie fasten soll oder nicht, ob sie bei der

Pilgerfahrt (dem Óajj) den ‡awâf (die Umschreitung der Ka‘ba) verrichten

soll, kann, darf oder nicht –, der fand darauf gar keine oder keine

ausreichende Antwort.

Vor dem Hintergrund vielfältiger Fragen der Muslime soll dem deutschsprachigen

Leser, der sich über die grundlegenden Glaubens- und Rechtsdinge

praxisorientiert informieren will, mit vorliegendem Werk eine

erste Unterstützung und Handreichung gegeben werden.

Ausgehend von klassischen und modernen Werken anerkannter islamischer

Gelehrter zum Rechts- und Glaubensbereich, galt es, die Dinge

ohne Verzerrung durch nationale oder sonstige Einzelinteressen darzustellen.

Das vorliegende Werk ist ein erster Versuch, die gewaltige Lücke –

um nicht zu sagen: die Leerstelle – zum Thema in der deutschsprachigen

Literatur zu füllen. Klar ist, daß mancher Leser, manche Leserin,

sich zu bestimmten Einzelthemen deutlichere und ausführlichere Darstellungen

wünschen wird, es im Rahmen eines in seiner Seitenzahl

eingeschränkten Werkes andererseits unumgänglich ist, manche Themen

gegenüber anderen zu bevorzugen.

Wurden alle im Werk behandelten Themen mehrfach geprüft, kann

auf die Korrektheit der Darstellungen verwiesen werden, wo so mancher

Sachverhalt in diversen Volksbräuchen sich vom geschriebenen

islamischen Recht unterscheidet.

24 handbuch islam

Sofern der Wahrheitsgehalt angesprochener Sachverhalte angezweifelt

werden sollte, sei auf die angegebenen Quellen verwiesen wie beispielsweise

die Óâshiya ibn ‘Âbidîn, ein Rechtswerk, das etwa zu Beginn

des Osmanischen Reiches vom damaligen Oberrichter Ibn ‘Âbidîn zur

hanafitischen Rechtsmeinung verfaßt wurde und auf das sich alle offiziellen

Richter des Osmanischen Reiches letztlich bezogen.

Das vorliegende Werk fällt in die literarische Gruppe der sogenannten

‘Ilm al-Hâl-Werke („direkt anwendbaren Wissens“), bei denen – je

nach Zielsetzung – die Meinungen und Rechtsbestimmungen einer,

mehrerer oder aller Rechtsschulen angegeben werden, ohne daß aber,

von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Quellen dieser Rechtsentscheidungen

(Hadithe, Koranverse) oder Rechtsgrundsätze genannt werden.

So versteht sich dieses Werk als Darstellung der klassisch-islamischen

Rechts- und Pflichtenlehre, und nur in Einzelfällen wurden moderne

Gutachten (Fatâwâ) mit eingezogen. Grundsätzlich sei darauf verwiesen,

daß hierzulande die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu

beachten sind.

Angesprochen werden auch nicht zum ‘Ilm al-Hâl im engeren Sinn

gehörende Themen. Die Rechtswissenschaften und die Rechtsschulen

werden vorgestellt, und es wird die Rolle gewürdigt, die der Brauch in

den islamischen Gesellschaften und im Recht spielt, usw. (vgl. S. 138 ff.).

Besondere Aufmerksamkeit wurde natürlich den eigentlichen gottesdienstlichen

Handlungen (Ibâdât) gewidmet: dem Gebet an erster Stelle,

dann dem Geben der Zakât, dem Fasten, der Pilgerfahrt (Hajj und ‘Umra),

aber auch sonstigen Dingen wie den Gelöbnissen (Nudhûr) usw. Auch wird

beispielsweise auf die gegenseitigen Vertragsarten (Mu‘âmalât

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